Das CBD Öl wird nicht als Futtermittel angeboten und entspricht gemäß dem Bundesamt für Ernährungssicherheit nicht den Anforderungen der Bewertungsgrundlage (Verordnung (EG) 767/2009).
Für Futtermittel gelten die in Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 767/2009 festgelegten Kennzeichnungsanforderungen, mit Berücksichtigung der Ausnahmen für Futtermittel, die über Fernkommunikationstechnik verkauft werden wie in Artikel 11 derselben Verordnung beschrieben.
Gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 liegt die Funktion der oralen Tierfütterung mit Futtermitteln in der Deckung des Nahrungsbedarfs und der Aufrechterhaltung der Produktivität normal gesunder Tiere. Weitere Funktionen, besonders Gesundheitsbereich- und krankheitsbezogene, entsprechen nicht dem Zweck eines Futtermittels. Ein Futtermittel darf nicht mit Funktionen für gesundheits- und krankheitsbezogene Wirkungen beworben werden. Ausnahmen finden sich in der Richtlinie 38/2008/EG bzw. VO (EU) 2020/354 mit dem Verzeichnis für Futtermittel mit besonderen Ernährungszwecken.
Cannabidol (CBD) ist jedoch derzeit weder als Futtermittel noch als Arzneimittelspezialität für Tiere zugelassen.
Hanfextrakte, Hanfvollextrakte, CBD-Öle, CBD-Isolate etc. sind nach dem derzeit geltenden Futtermittelrecht weder zugelassene Futtermittelzusatzstoffe gemäß VO (EG) 1831/2003 noch zulässige Einzelfuttermittel gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 und dürfen somit nicht an Tiere verfüttert werden.
Aus den oben genannten Gründen darf das CBD Öl für Tiere nicht an Tiere verfüttert oder oral verabreicht werden!
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